Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GSOL Online Marketing GmbH · Budapester Str. 35, 10787 Berlin · Stand: 1. September 2026

Für Verträge, die bis einschließlich 31. August 2026 geschlossen wurden, gelten die AGB gültig bis 31. August 2026.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsparteien

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der GSOL Online Marketing GmbH, Sitz Berlin (nachfolgend „GSOL“), und deren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung des von GSOL betriebenen österreichischen Unternehmensverzeichnisses sowie der hierzu angebotenen sonstigen Leistungen.

1.2GSOL erbringt ihre Leistungen ausschließlich für Unternehmer, somit für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3„Unternehmensverzeichnis“ ist die von GSOL betriebene Online-Plattform, auf der österreichische Unternehmen mit einem Unternehmensauftritt dargestellt werden können. „Unternehmensauftritt“, „Mini-Homepage“, „Online-Visitenkarte“ oder „OnePager“ ist eine von GSOL innerhalb des Unternehmensverzeichnisses bereitgestellte, einzelne Profilseite des Kunden, die dessen Unternehmen und Leistungen präsentiert.

1.4Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn GSOL in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt oder Zahlungen entgegennimmt.

1.5Widersprechen sich die Vertragsbestandteile, so gilt folgende Reihenfolge:

  1. Individualvereinbarungen,
  2. Angebot bzw. Auftragsbestätigung von GSOL,
  3. Etwaige besondere Bedingungen und Anlagen,
  4. diese AGB,
  5. gesetzliche Bestimmungen.

Werbliche Aussagen begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

§ 2 Registrierung, Kundenkonto und Zugang zum Unternehmensverzeichnis

2.1Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von GSOL ist die Registrierung des Kunden und die Einrichtung eines Kundenkontos auf dem Unternehmensverzeichnis. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

2.2GSOL prüft Registrierungen. Details zu Ablehnung/Sperrung ergeben sich aus § 14 dieser AGB.

2.3Der Kunde hat Zugangsdaten sorgfältig geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Handlungen, die über das Kundenkonto unter Verwendung der Zugangsdaten vorgenommen werden, gelten GSOL gegenüber als vom Kunden veranlasst, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Dies betrifft ausschließlich Handlungen im Verantwortungsbereich des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss über Testmonat und Premiumeintrag

3.1Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde zunächst Zugang zu einem kostenlosen Testmonat, in dessen Rahmen Premiumfunktionen freigeschaltet werden können („Testmonat“).

3.2Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrages erhält der Kunde regelmäßig ein Angebot (z.B. per E-Mail) mit Angaben zu Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung („Angebot“). Der Vertrag über den Premiumeintrag kommt mit Annahme des Angebots zustande.

3.3Es bestehen keine automatischen Abonnements und keine automatische Verlängerung des Vertrages. Einzelheiten regelt § 12 dieser AGB.

3.4Während des Testmonats schuldet der Kunde keine Vergütung. Ein Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages im Anschluss an den Testmonat besteht nicht.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

4.1Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Unternehmensauftritts des Kunden im Unternehmensverzeichnis von GSOL sowie die damit verbundenen, im Angebot näher beschriebenen Leistungen.

4.2Im Rahmen eines entgeltlichen Premiumvertrages erstellt und betreibt GSOL für den Kunden einen Unternehmensauftritt („OnePager“) innerhalb des Portals. Der Premiumeintrag umfasst je nach Vereinbarung insbesondere ein Firmenprofil, Logo, Bilder, Leistungsbeschreibung, Kontaktdaten, Verlinkung der Website, Social-Media-Verlinkungen, Google-Indexierung, Einbindung in Google Maps, hinterlegte Suchbegriffe, laufende Pflege sowie jederzeitige Änderungsmöglichkeiten im Rahmen dieser AGB und des gebuchten Leistungsumfangs.

4.3GSOL erbringt bei der Inhaltserstellung keine Rechtsberatung.

4.4Wird kein entgeltlicher Vertrag geschlossen oder endet ein Premiumvertrag, wird der Unternehmensauftritt auf eine kostenlose Version mit einem einfachen redaktionellen Eintrag zurückgestuft. Diese enthält lediglich Firmendaten, Anschrift, Telefonnummer und Website. Sämtliche Premiumleistungen entfallen. Ein Anspruch auf Beibehaltung einzelner Premiumfunktionen besteht nicht.

4.5GSOL schuldet ausschließlich das Tätigwerden im Sinne einer Dienstleistung (Erstellung, Bereitstellung und technische Pflege des Unternehmensauftritts). Insbesondere schuldet GSOL keinen bestimmten Erfolg. Einzelheiten dazu sind § 17 dieser AGB zu entnehmen.

4.6GSOL ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen geeigneter Subunternehmer und technischer Dienstleister zu bedienen.

4.7Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Zahlungsabwicklungen ausschließlich über den von GSOL eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgen; insoweit gelten ergänzend die AGB des Zahlungsdienstleisters, auf die GSOL keinen Einfluss hat.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrechte

5.1GSOL erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der im unternehmerischen Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. GSOL schuldet ausschließlich das Tätigwerden im Sinne einer Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg, etwa eine bestimmte Auffindbarkeit, ein bestimmtes Ranking, Besucherzahlen oder Umsätze, wird nicht geschuldet.

5.2Technische oder inhaltliche Mängel der Leistung, insbesondere Fehler bei der Darstellung des Unternehmensauftritts oder Funktionsstörungen des Portals, sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung unter Beschreibung der Symptome in Textform gegenüber GSOL zu rügen.

5.3GSOL ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Kunde hat GSOL eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen und die zur Untersuchung und Nachbesserung erforderliche Mitwirkung zu leisten.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

6.1GSOL betreibt das Unternehmensverzeichnis nach dem Stand der Technik mit einer im Rahmen üblicher technischer und betrieblicher Möglichkeiten angemessenen Verfügbarkeit. Zeiten geplanter Wartungsarbeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit. GSOL wird solche Wartungszeiten nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen und sie dem Kunden rechtzeitig in Textform oder durch Hinweis im Portal ankündigen.

6.2GSOL ist berechtigt, das Unternehmensverzeichnis sowie die damit verbundenen technischen Systeme jederzeit zu warten, anzupassen und zu erweitern, soweit hierdurch die wesentlichen Funktionen des Unternehmensauftritts nicht dauerhaft beeinträchtigt werden.

6.3GSOL haftet nicht für vorübergehende Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle des Unternehmensverzeichnisses, die auf technische Umstände außerhalb des Einflussbereichs von GSOL (z.B. Störungen von Kommunikationsnetzen, Ausfall von Strom- oder Serverinfrastruktur, höhere Gewalt) zurückzuführen sind.

§ 7 Höhere Gewalt

7.1„Höhere Gewalt“ sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von GSOL oder dem Kunden liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Auswirkungen auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei Dritten, pandemiebedingte staatliche Maßnahmen, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.

7.2Können vertragliche Pflichten aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden, gelten diese Pflichten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung als suspendiert. GSOL und der Kunde sind insoweit von der Leistungspflicht befreit.

7.3Beide Parteien sind verpflichtet, einander das Eintreten und das Ende von höherer Gewalt unverzüglich in Textform mitzuteilen und alles Zumutbare zu unternehmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.

7.4Dauert die höhere Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform zu kündigen. Etwaige bereits erbrachte Leistungen sind anteilig abzurechnen.

§ 8 Pflichten des Kunden

8.1Der Kunde ist verpflichtet, GSOL die für die Erstellung und Pflege des Unternehmensauftritts erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeignetem Format zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Logos, Bilder, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen und Unternehmensdaten.

8.2Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte stets aktuell zu halten. Er hat GSOL unverzüglich über Änderungen der Unternehmensdaten (z.B. Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform) zu informieren.

8.3Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder genehmigten Inhalte inhaltlich richtig, rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind.

8.4Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln oder auf dem Unternehmensauftritt verwenden zu lassen, die gegen geltendes Recht einschließlich anwendbarer Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollvorschriften, behördliche Auflagen, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen.

8.5Ebenso ist der Kunde verpflichtet, GSOL unverzüglich über technische Störungen zu informieren, die die Nutzung seines Unternehmensauftritts beeinträchtigen, und zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Fehleranalyse und -beseitigung zu erbringen.

§ 9 Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte

9.1Der Kunde räumt GSOL an sämtlichen von ihm bereitgestellten oder genehmigten Inhalten das nicht ausschließliche, räumlich auf den Online-Auftritt von GSOL (einschließlich etwaiger Subdomains und technisch erforderlicher Zwischenspeicherungen) beschränkte, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages begrenzte Recht ein, diese Inhalte zum Zwecke der Erstellung, Darstellung, Verbreitung und Bewerbung des Unternehmensauftritts zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere zur Anpassung an das Layout) und in Datenbanken und Suchfunktionen einzubinden.

9.2Soweit GSOL im Rahmen der Vertragserfüllung eigene Inhalte (z.B. Texte, Layouts, Grafiken, Strukturierungen) erstellt, erhält der Kunde an diesen Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages zur Nutzung im Rahmen des Unternehmensauftritts. Der Kunde darf die von GSOL im Rahmen des Unternehmensauftritts erstellten Texte und Layouts während der Vertragslaufzeit auch außerhalb des Unternehmensverzeichnisses für eigene Online-Auftritte nutzen, soweit dem nicht Rechte Dritter entgegenstehen und die Nutzung im Einklang mit diesen AGB erfolgt. Eine Weiterübertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.3Nach Vertragsende ist GSOL berechtigt, den Unternehmensauftritt auf die kostenlose Version zurückzuführen oder vollständig zu löschen. In diesem Fall endet das Nutzungsrecht von GSOL an den Kundeninhalten, soweit diese nicht weiterhin zur Darstellung eines kostenlosen Basiseintrags erforderlich sind. GSOL bleibt jedoch berechtigt, die im Rahmen des Premiumvertrages bereitgestellten Kundeninhalte nach Vertragsende weiterhin nicht öffentlich in der Datenbank zu speichern, insbesondere um eine spätere Reaktivierung des Premiumeintrags zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine öffentliche Zugänglichmachung, erfolgt nach Vertragsende nicht, soweit nicht der kostenlose Basiseintrag betroffen ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

9.4GSOL ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden in rechtlicher, technischer oder sonstiger Hinsicht zu prüfen. Eine entsprechende Prüfpflicht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.5Der Kunde stellt GSOL von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden bereitgestellten oder genehmigten Inhalte oder wegen sonstiger Rechtsverletzungen, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind, gegen GSOL geltend machen. Dies gilt, soweit diese Ansprüche auf vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzungen beruhen.

9.6Die Freistellung umfasst insbesondere den Ersatz sämtlicher GSOL entstehender Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten), etwaiger Abmahnkosten und sonstiger Aufwendungen, die GSOL im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

§ 10 Inhalteerstellung durch GSOL, Verwendung externer Inhalte

10.1Die für den Unternehmensauftritt verwendeten Inhalte werden grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt oder auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten bzw. öffentlich zugänglichen Informationen durch GSOL redaktionell erstellt oder ergänzt. Dies gilt insbesondere für Unternehmensbeschreibungen. Von GSOL erstellte oder ergänzte Inhalte können vom Kunden jederzeit korrigiert oder durch eigene Inhalte ersetzt werden. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte werden grundsätzlich unverändert übernommen; GSOL ist jedoch berechtigt, erforderliche redaktionelle, sprachliche oder formale Korrekturen vorzunehmen. Hierbei können auch KI-gestützte Werkzeuge zur sprachlichen Überarbeitung und Korrektur eingesetzt werden. Soweit Bildmaterial nicht vom Kunden bereitgestellt wird, kann GSOL nach Absprache auf geeignetes Stockmaterial zurückgreifen.

10.2Nach Erstellung des Kundenprofils ist GSOL berechtigt, dieses mit den hierfür vorgesehenen Inhalten zu veröffentlichen. Der Kunde erhält anschließend einen Link zum veröffentlichten Kundenprofil und ist verpflichtet, die dort eingestellten Inhalte auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und GSOL etwaige Änderungs- oder Korrekturwünsche mitzuteilen. Vom Kunden ausdrücklich freigegebene oder nach Übersendung des Links weiter genutzte Inhalte gelten als genehmigt und übernommen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Links keine Rückmeldung durch den Kunden erfolgt.

10.3Soweit GSOL lizenzfreie Stockbilder oder sonstige externe Inhalte verwendet, erfolgt dies nach bestem Wissen unter Beachtung der jeweils bekannten Lizenzbedingungen. Der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, vor Freigabe zu prüfen, ob die verwendeten Inhalte für seine Zwecke passend und rechtlich zulässig sind.

§ 11 Korrektur-, Änderungs- und Pflegeleistungen

11.1Im Rahmen eines laufenden Premiumvertrages sind Änderungen und Aktualisierungen des Unternehmensauftritts für den Kunden grundsätzlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Vergütung möglich, soweit sie sich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.

11.2Änderungswünsche des Kunden sind inhaltlich auf Anpassungen und Aktualisierungen des bestehenden Unternehmensauftritts beschränkt. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf vollständige Neuerstellung des Unternehmensauftritts, auf individuelle Sonderentwicklungen, zusätzliche Funktionalitäten oder auf Änderungen, die nach Art oder Umfang unverhältnismäßig sind.

11.3GSOL wird Änderungswünsche innerhalb angemessener Fristen unter Berücksichtigung des Umfangs der gewünschten Änderungen und der Auslastung umsetzen.

11.4GSOL ist berechtigt, Änderungswünsche ganz oder teilweise abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen oder den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten.

§ 12 Laufzeit des Vertrages, Beendigung und erneute Vertragsangebote

12.1Die Laufzeit des Premiumvertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird der Premiumvertrag für die Dauer von einem Jahr geschlossen.

12.2Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

12.3Nach Beendigung des Premiumvertrages erfolgt eine Rückstufung gemäß Ziffer 4.4.

12.4GSOL kann nach Ablauf des Vertrages dem Kunden ein neues Angebot zur erneuten oder fortgesetzten Nutzung eines Premiumeintrags unterbreiten. Der Kunde entscheidet jeweils frei über die Annahme eines solchen Angebots.

12.5Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Vergütung, Zahlungsweise und Drittanbieter-Zahlungsdienste

13.1Die Vergütung für den Premiumeintrag sowie ggf. vereinbarte Zusatzleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot von GSOL. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

13.2Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bezahlung der vereinbarten Vergütung über den von GSOL eingesetzten Zahlungsdienstleister Computop, der die Zahlungsabwicklung im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung durchführt.

13.3Dem Kunden stehen die von GSOL angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere PayPal, Kreditkarte, EPS und SEPA, zur Verfügung. Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Rahmen des Zahlungsvorgangs angezeigt.

13.4Die Vergütung für die vereinbarte Vertragslaufzeit ist im Voraus fällig.

13.5Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist GSOL berechtigt, den Premiumeintrag bis zum Ausgleich der offenen Forderungen vorläufig zu sperren und auf die kostenlose Version zurückzustufen, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch erlischt. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

13.6Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen von GSOL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 14 Sperrung, Ablehnung und Löschung

14.1GSOL behält sich vor, Registrierungen, Kundenkonten und Unternehmenseinträge bereits vor Freischaltung zu prüfen und im eigenen Ermessen abzulehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Fake-Unternehmen, falsche Kontaktdaten oder dubiose Telefonnummern.

14.2GSOL ist berechtigt, bestehende Kundenkonten oder Unternehmenseinträge jederzeit vorläufig zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für verbotene Inhalte im Sinne des § 15 dieser AGB bestehen. GSOL wird bei Sperrung oder Löschung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

14.3Ein Anspruch des Kunden auf Freischaltung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines bestimmten Unternehmensauftritts besteht auch in diesen Fällen der berechtigten Sperrung bzw. Löschung nicht.

14.4Vor einer Sperrung oder Löschung informiert GSOL den Kunden in Textform über die Gründe der Maßnahme, soweit dies vorab zumutbar möglich ist. In dringenden Fällen kann die Information unverzüglich nach der Maßnahme erfolgen.

14.5Der Kunde kann zu den Gründen Stellung nehmen und GSOL etwaige Nachweise für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte übermitteln. GSOL wird die Stellungnahme angemessen berücksichtigen und dem Kunden das Ergebnis in Textform mitteilen.

§ 15 Verbotene Inhalte und unzulässige Unternehmensauftritte

15.1Verboten sind insbesondere Inhalte,

  • die gegen Strafgesetze oder sonstige zwingende Rechtsvorschriften verstoßen,
  • die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verletzen,
  • die irreführende, unwahre oder offensichtlich unzutreffende Angaben über das Unternehmen, dessen Leistungen oder Qualifikationen enthalten,
  • die pornografisch, diskriminierend, rassistisch, extremistisch, gewaltverherrlichend oder sonst grob anstößig sind,
  • die geeignet sind, das Ansehen von GSOL oder des Portals erheblich zu beeinträchtigen,
  • die gegen anwendbare außenwirtschaftsrechtliche, sanktionsrechtliche oder exportkontrollrechtliche Vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder die der Förderung entsprechender sanktionierter Geschäfte dienen oder
  • durch die Unternehmen oder Personen präsentiert oder beworben werden, die auf einschlägigen Sanktionslisten (insbesondere EU-Finanzsanktionslisten) geführt werden oder bei denen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Sanktions- oder Embargovorschriften bestehen.

15.2GSOL ist berechtigt, derartige Inhalte gemäß § 14 ganz oder teilweise zu löschen, zu sperren oder deren Veröffentlichung zu verweigern.

§ 16 Haftung von GSOL

16.1GSOL haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GSOL, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.2Für sonstige Schäden haftet GSOL nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GSOL nur

  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,
  • im Rahmen einer zwingenden gesetzlichen Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.3Soweit die Haftung von GSOL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Umgang mit Suchmaschinen und fehlender Einfluss

17.1Im Rahmen der Premiumleistungen kann GSOL – soweit im Angebot vereinbart – die technische Voraussetzung dafür schaffen, dass der Unternehmensauftritt des Kunden von Suchmaschinen (insbesondere Google) indexiert werden kann, den Eintrag in Google Maps vorbereiten sowie geeignete Suchbegriffe (Keywords) hinterlegen.

17.2GSOL hat keinen Einfluss darauf, ob, wann und in welcher Form Suchmaschinen den Unternehmensauftritt indexieren, anzeigen oder im Ranking berücksichtigen. GSOL übernimmt insbesondere keine Garantie oder Zusicherung für

  • eine bestimmte oder dauerhafte Indexierung in Suchmaschinen,
  • eine bestimmte Position oder ein bestimmtes Ranking in Ergebnislisten,
  • bestimmte Besucherzahlen des Unternehmensauftritts,
  • konkrete Umsätze oder Anfragen des Kunden oder
  • die Anzeige in Google Maps.

17.3Änderungen an Diensten, Algorithmen oder Darstellungskonzepten von Suchmaschinen (insbesondere Google) und Kartenanbietern liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Anbieter und sind durch GSOL weder beeinflussbar noch vorhersehbar.

§ 18 Datennutzung im Portal sowie Datenrechte nach Vertragsende

18.1GSOL ist berechtigt, öffentlich zugängliche Inhalte des Unternehmensauftritts (z.B. Firmenname, Branche, Ort, Kurzbeschreibung) innerhalb des Unternehmensverzeichnisses, in Such- und Filterfunktionen sowie in sonstigen Präsentationsformaten des Portals darzustellen und zu bewerben, solange ein Eintrag (Premium oder kostenlos) besteht.

18.2Nach Vertragsende gilt Ziffer 4.4 zur Rückstufung.

18.3Nach vollständiger Löschung des Eintrags kann GSOL anonymisierte oder aggregierte Daten über die Nutzung des Portals und der Einträge zu statistischen, analytischen oder produktbezogenen Zwecken weiterverwenden, sofern diese Daten keinen Rückschluss mehr auf ein bestimmtes Unternehmen zulassen.

18.4Nach Vertragsende und vollständiger Löschung des Eintrags besteht kein Anspruch des Kunden auf erneuten Zugang zu den von GSOL gespeicherten Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Inhalte vor Vertragsende selbst zu sichern.

§ 19 Änderung der AGB und Mitteilungspflichten

19.1GSOL ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch keine grundlegenden Vertragsbestimmungen (insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Hauptleistungen, Laufzeit, Vergütung) berührt werden und die Änderungen dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile (Hauptleistung, Vergütung, Laufzeit) betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

19.2GSOL wird dem Kunden Änderungen der AGB in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird GSOL in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 20 Schlussbestimmungen

20.1Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von GSOL. GSOL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

20.4Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.